Grundqualifizierung und Aufbauqualifizierung
In der Regel muss eine Gesamtqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten (mit pädagogischer Vorbildung reduziert) absolviert werden. Der Besuch eines Kurses zur ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern ist außerdem obligatorisch. Danach kann nach Prüfung durch das Jugendamt eine Pflegeerlaubnis erteilt werden.
Zur Erteilung der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII müssen Interessierte eine persönliche Eignung im Gespräch nachweisen. Es muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitsnachweis sowie ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz vorgelegt werden. Außerdem muss eine Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit abgeschlossen werden.
Im Familienzentrum miniMAXI finden in Kooperation mit unterschiedlichen Bildungsträgern regelmäßig Qualifikationskurse statt. Die genauen Termine finden sie unter „Aktuelles“.