Familienzentrum minimaxi

Informationen Kindertagespflege

Kinder in Kindertagespflege zu betreuen, ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Aufgabe der Kindertagespflegepersonen ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Kindertagespflegepersonen gehen eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit den Eltern ein. Die Kindertagespflege zeichnet sich durch eine familienähnliche Form der Betreuung aus. Sie verlangt Flexibilität und ein Gespür für die individuellen Bedürfnisse der Kinder.

Schaubild "Was ist Kindertagespflege?"

Qualitätsaspekte der Kindertagespflege auf einen Blick

  • Kleine, überschaubare Gruppe
  • Stabile Bindungs- und Bezugsperson durch klare personengebundene Zuordnung
  • Individuelle Betreuung
  • Familiäre bzw. familienähnliche Situation
  • Flexible Betreuungszeiten möglich
  • Rücksichtnahme auf Ernährungsbesonderheiten
  • Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder kindgerecht eingerichteten Räumen
  • Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
  • Angebot der Jugendhilfe mit Pflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung

Rechtliche Grundlagen

  • Die Tagespflege kann im Haushalt der Tagesmutter/des Tagesvaters, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden
  • Eine Tagespflegeperson hat 300 Unterrichtseinheiten Fortbildung mit einem QHB- Zertifikat abgeschlossen
  • Eine Tagesmutter/ein Tagesvater darf bis zu 5 Kinder betreuen
  • Gemeinsam mit maximal 3 Kindertagespflegepersonen können in einer Großtagespflegestelle bis zu 9 Kinder gleichzeitig betreut werden
  • Es liegt ein polizeiliches Führungszeugnis vor
  • Ein Erste- Hilfe- Kurs am Kind wurde absolviert
  • Eine Pflegeerlaubnis ausgestellt durch den Kreis Gütersloh liegt vor. Hierfür wurden persönliche und räumliche Eignung überprüft
  • Die Teilnahme an regelmäßigen Arbeitstreffen, Hospitationen sowie Reflexionsgesprächen und Fortbildungen sind verpflichtend

Versicherungsrechtliche Grundlagen

  • bei der Vermittlung über eine örtliche Vermittlungsstelle ist das Kind durch die Landesunfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert
  • eine Unfall- und Haftversicherung für das Kind ist empfehlenswert
  • bei der Vermittlung über eine örtliche Vermittlungsstelle ist das Kind zudem bis zu einer Schadenshöhe von 2500€ durch den Kreis Gütersloh haftpflichtversichert, wenn keine eigene Versicherung bestehen sollte (ausgenommen sind Aufsichtspflichtverletzungen und grobe Fahrlässigkeit)
  • alle Tagespflegepersonen sind in einer Berufshaftpflicht abgesichert

Kosten

Als Angebot der Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Platz in einer Kindertageseinrichtung. Die Betreuungssätze richten sich nach dem Elterneinkommen.
Außerdem greift eine Geschwisterregelung, d.h. es muss nur ein Elternbetrag für mehrere Kinder (auch Kita Kinder einbezogen) entrichtet werden.

Aktuelle Elternbeitragssatzungen und Anträge finden Sie unter
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/jugend/kinderbetreuung/kindertagespflege/